Geschichte und Umfang der Sammlung
In der Staatsbibliothek zu Berlin findet man die größte Sammlung in- und ausländischer Parlamentschriften Deutschlands. Sie basiert auf der Parlamentsschriftensammlung der Preußischen Staatsbibliothek, die neben der Reichstagsbibliothek Parlamentsveröffentlichungen in großem Umfang sammelte. Während die der Reichstagsbibliothek noch kurz vor Beendigung des 2. Weltkrieges zerstört wurde, hat der größte Teil der Sammlung der Preußischen Staatsbibliothek den Krieg überdauert. Mit der Zusammenführung der in beiden Berliner Staatsbibliotheken bis 1991 getrennt gepflegten Vor- und Nachkriegsbestände wuchs eine drei Jahrhunderte umfassende Sammlung in- und ausländischer Parlamentsschriften.
Der Bestand an Parlamentsschriften beträgt über 110.000 Bände, hinzu kommen über 420.000 Texte auf Mikroformen. Aufgrund dieser Sammlung waren die Parlamentaria von 1954 bis 2006 Teil des Sondersammelgebiets-Plans der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Heute trifft auf die Parlamentaria in besonderem Maße der Paradigmenwechsel von gedrucktem zu online verfügbarem Material zu: Im Rahmen des E-Government verpflichten sich staatliche Institutionen zur besseren Informationsversorgung der Bürger durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Für die Sammlung der Parlamentaria an der Staatsbibliothek zu Berlin ist dies mit einem rückläufigen Bestandsaufbau auf konventionellem Wege verbunden.
Für den Aufbau der gedruckten Sammlung gelten folgende Grundsätze
Die Sammlung konzentriert sich in der Regel auf die Veröffentlichungen der Zentralparlamente. Zur Entlastung des Sammelschwerpunkts liegt die Verantwortung für die Bereiche Israel, Ibero-Amerika, Vorderer Orient einschließlich Vorderasien, Afrika, Ozeanien und Südasien bei den regional zuständigen Bibliotheken.
Die laufenden ausländischen Parlamentaria werden nach Möglichkeit im Rahmen des internationalen amtlichen Schriftentauschs erworben, in allen anderen Fällen gekauft oder im Katalog gegebnenenfalls auf ein verlässliches Portal der Regierung verlinkt. Im Vordergrund stehen dabei Sitzungsberichte, Drucksachen, Handbücher und ähnliches, darüber hinaus - soweit verfügbar - weitere periodische und monographische Parlamentsveröffentlichungen.
In der Regel erhält die Staatsbibliothek zu Berlin die deutschen Parlamentsschriften des Bundesrates und Bundestages sowie der Landesparlamente als Freiexemplare. Dazu gehören neben den Plenarprotokollen, Drucksachen und amtlichen Handbüchern auch Periodika über die Aktivitäten des Parlaments, Schriftenreihen über Parlamentsgeschichte, Festschriften und andere Einzelpublikationen. Veröffentlichungen entsprechender Organe auf regionaler und kommunaler Ebene (zum Beispiel Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen) werden nicht als Parlamentaria gesammelt.